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AGB
Geltungsbereich
Allen Lieferungen und Leistungen
der Fa. Fischer in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde im
Zusammenhang erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen
zugrunde. Abweichende und / oder ergänzende Vereinbarungen
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung beider
Parteien.
Bis zur
VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG
aller Forderungen verbleibt das
Eigentum an den gelieferten Waren beim Lieferer. Die Ware darf
bis zur vollständigen Bezahlung ohne schriftliche Zustimmung des
Verkäufers weder verpfändet noch sicherungsshalber übereignet
werden, jedoch ist die Veräußerung im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr gestattet. Der Käufer tritt die ihm aus der
Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seine Abnehmer oder
an Dritte schon jetzt an den Verkäufer ab. Er ist verpflichtet,
den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
Der Empfänger hat dem Lieferer Zugriffe Dritter auf die
Vorbehaltsware sofort mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt
erlischt mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus
der Geschäftsverbindung der Kaufvertragsparteien.
Gewährleistung
Die Gewährleistung
erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Informationslink zu: Garantie
und Gewährleistung
der Arbeiterkammer
- Wien
Verweise
und Links
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Copyright © 2011 Wintergarten Fischer
Stand:
Dienstag, Juli 26, 2011 13:39
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