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DEFINITION
WINTERGARTEN

Definition
Wintergarten:
Der Wintergarten wird als
eine Bauart bezeichnet, die selbständig oder in Verbindung
mit dem an ihn anschließenden
Baukörper alle normalen Funktionen eines Daches und einer Außenwand erfüllt,
einschließlich der Aufnahme der Eigenlasten sowie der
Schnee- und Windlasten. Das
unterscheidet den Wintergarten u.a. von einer Fassade. Die spezifischen
Eigenschaften eines Wintergartens ergeben sich vor allem
aus der großzügigen Verglasung, die einen hohen
Anteil an Solarenergie bewirkt mit sehr hohen Überschüssen
im Sommer, die durch Belüftung und Beschattung begrenzt
werden müssen. Bei fehlendem Lichteinfall
sind höhere Heizleistungen als bei Kompaktbauten
erforderlich, wenn die Innentemperatur
nicht abfallen soll.
Wärmetechnische
Anforderungen:
Bei Wintergärten, die
weniger als vier Monate zu Wohnzwecken genutzt und solche,
die nach ihrer Zweckbestimmung
auf weniger als 12°C beheizt werden, sieht die EnEV keine besonderen Vorschriften
vor. Wird ein Wintergarten mit
einer Nutzfläche von höchstens 50m² überwiegend auf
Innentemperaturen von 12-19°C beheizt, dann
gelten die besonderen Bestimmungen der EnEV für Nichtwohngebäude mit
niedrigen Innentemperaturen, wie sie in der Anlage 3
festgelegt sind.
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Copyright © 2011 Wintergarten Fischer
Stand:
Samstag, März 12, 2011 02:54
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