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DEFINITION WOHNWINTERGARTEN

Definition Wohn-Wintergarten:

Im Gegensatz zu den zuvor behandelten Wintergärten ist ein Wohn-Wintergarten

für einen dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt. Daraus ergibt sich,

dass der Wohn-Wintergarten auch alle Anforderungen an normale Wohnräume (z.B.

Mindesthöhe, Beheizung und thermische Behaglichkeit, Wärmeschutz, Luftdichtigkeit etc.)

erfüllen muss.

Von zentraler Bedeutung für den Wintergartenbauer ist, dass in den Werkverträgen eindeutig

formuliert sein muss, ob ein ganzjährig zum Aufenthalt von Personen geeigneter Wintergarten

also ein Wohn-Wintergarten Vertragsgegenstand ist oder nicht.

Selbstverständlich kann der Bauherr in Abwägung seiner Nutzungswünsche, der Wirtschaftlichkeit

und der Energiebilanz seines Hauses selbst entscheiden, welchen Aufwand er für den

sommerlichen Wärmeschutz seines selbst genutzten Heimes betreiben will. Für den Wintergartenbauer

entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass die Beschaffenheit des Wintergartens

eindeutig und unmissverständlich formuliert ist. Der sommerliche Wärmeschutz ist

nicht Bestandteil des Energieausweises, sofern keine Energie für Kühlung eingesetzt wird.

 

Kleine Wohn-Wintergärten:

Nach der Definition der EnEV ist ein angebauter Wintergarten mit einer Grundfläche von

15-50 m² ein „kleiner“ Wintergarten, bei dem die in Anlage 3 der EnEV 2007 (insbesondere

Tabelle 3) genannten Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile und die Anforderungen

an die Heizungs- und Klimatechnik erfüllt werden müssen. Alle anderen Anforderungen

aus Abschnitt 2 der EnEV gelten damit als erfüllt.

Wenn auch für den Wärmeschutz hier keine weiteren Nachweise erforderlich sind, so sind

natürlich für die Sicherung der Gebrauchstauglichkeit die statischen Anforderungen unter

Berücksichtigung von Wind- und Schneelasten, der Mindestwärmeschutz zur Vermeidung

von Kondensat und Schimmelbildung, Luftdichtheit , Schall- und Brandschutz sowie Behaglichkeitskriterien bei der

Planung und Ausführung zu berücksichtigen.

Bei größeren Wohn-Wintergärten mit einer Grundfläche von mehr als 50m² sind die vereinfachten

Anforderungen der EnEV nicht mehr ausreichend und es sind die für Neubauten

erforderlichen Nachweise zu erbringen.

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Stand:
Samstag, März 12, 2011 02:56